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deutsche bürokratie - ich bin genervt!

8 Antworten1'231 AufrufeGestartet von lila_80 ·

lila_80Themenstart
#1
grrr ich muss meinem ärger mal eben luft machen.

da beantragt man tausend sachen und erhält gestern ENDLICH (nach 2,5 monaten) den bescheid für ALG II Zuschuss und freut sich wie eine irre, dass man ab nächstem monat doch einigermassen über die runden kommt, da flattert heute der bescheid über den Unterhaltsvorschuss ins Haus.

ABGELEHNT. Mit der Begründung, dass meine Tochter ja 2 Abende die Woche (ab 17.15 Uhr, Abend essen, schlafen, 7.30 Uhr wieder Kindergarten) beim Papa sei und ich somit (die sie aber sonst die ganze zeit bei sich hat!!) nicht alleinerziehen sei.

Und wenn mein Ex nicht bezahlen könne, dann hätte ichhalt Pech gehabt. Naja so sagen sie es nicht, aber so kommt es rüber.

Dies wird natürlich jetzt postwendend der Arge mitgeteilt, so dass die bei meiner Tochter ebenfalls eine Kürzung vornehmen werden. Wohngeld, weiss ichnicht ob ich beantragen kann für meine Kleine, da ja der UVG abgelehnt worden ist.

Ich könnt gerade echt nur kotzen... bin mit den Nerven am Ende.....

soll mir mal einer sagen wie man mit noch nicht mal 1000 euro, überleben soll :(

#2
soll mir mal einer sagen wie man mit noch nicht mal 1000 euro, überleben soll
Indem du dich hinsetzt und deinen Hartz-Bescheid überprüfst. 80% der Bescheide sind schlicht und einfach falsch. Frag mich nicht wie und was. Aber ich hab auch schon Bescheide gesehen, in denen z.B. die Mietberechnungen nicht stimmten. Du hat auf alles, was du in dem Bescheid nicht verstehst, ein Recht auf eine ordentliche Erklärung. Steht u.a. auch im SGB X, worauf du dich berufen kannst.

#3
tylli, das werde ich auch tun.

es geht mir mehr darum, dass mein ex nicht zahlen "will" und jetzt vom amt her auch noch recht erhält, da ich ja laut jugendamt nicht allein erziehend bin. dieser punkt nervt mich ganz grausam.

finanziell werd ich mich schon irgendwie durchkämpfen.... mir bleibt ja nichts anderes übrig.....

aber prüfen werd ich den antrag auf jeden fall!

#4
Vielleicht seid ihr beide zu ehrlich gewesen? Noch mal Antrag stellen und die Besuche weglassen? Oder vorläufig die Besuche einstellen? Ich weiß, das ist nicht gerade legal (nee, eigentlich ist es Betrug :( ), aber wenn die Kohle fehlt, geht es manchmal nicht anders.

#5
ICH würde das ja so machen. aber ER wird mir kaum geld bezahlen, oder schulden beim staat machen, wenn er drum rum kommt. seiner meinung nach komm ich ja so klar... ich hätte ja genug. meint er.

#6
Hallo Lila,

es stimmt was Tylli sagt: Viele dieser Bescheide bzw Berechnungen sind einfach falsch. Leider blickt man da als Laie oft nicht durch, deshalb gibt es hier bei uns zB bei der Caritas Sozialarbeiter, die sich deinen Bescheid anschauen, ob auch alles so stimmt. Und wenn nicht, musst du natürlich Widerspruch einlegen. Vielleicht gibt es ja bei dir auch solche Beratungsstellen? In die Richtung würde ich mich mal erkundigen.

#7
ob auch alles so stimmt
Anders herum! Du legst erst Widerspruch ein und zweifelst absolut alles an und lässt dich danach beraten. Mit dir machen sie das doch genauso. Hartz-Leute werden auch immer als Lügner hingestellt. Dabei wird im öffentlichen Dienst viel mehr gelogen. Also: Immer den Ball "zurückspielen" und sie als die Buh-Männer hinstellen.

Und noch mal auf die Paragraphen verwiesen.... Deinen Widerspruch müssen sie bearbeiten. Egal ob da Schnee drin steht oder nicht.

ich hätte ja genug. meint er.
Ja, sagen sie immer.

Dir noch einen Link per PN.

#8
ABGELEHNT. Mit der Begründung, dass meine Tochter ja 2 Abende die Woche (ab 17.15 Uhr, Abend essen, schlafen, 7.30 Uhr wieder Kindergarten) beim Papa sei und ich somit (die sie aber sonst die ganze zeit bei sich hat!!) nicht alleinerziehen sei.
Dies ist schlichtweg Schwachsinn.

Jeder Vater, auch der, der keinen Unterhalt zahlt (zahlen kann) hat auch ein Umgangsrecht mit dem Kind. Üblicherweise alle 14 Tage das Wochenende; es ist aber gut, wenn Eltern eine bessere Lösung finden.

Dieser Unterhaltsvorschuss wird auf das Sozialgeld, das das Kind erhält, angerechnet.

Es hilft also nichts, Widerspruch gegen DIESEN Bescheid einlegen. Hier ist die ARGE zunächst noch aus dem Spiel.

Bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II müssen alle vorrangigen Leistungen, also auch Unterhaltsvorschuß, in Anspruch genommen werden. Allerdings bleibt die ARGE vorleistungspflichtig, da das Existenzminimum unberührt bleiben muss. Dies heißt, bekommst Du den Unterhaltsvorschuß nicht vom Jugendamt, bekommst Du ihn faktisch von der ARGE. Nochmals: Der Vorschuß wird als Einkommen angerechnet.

Du solltest Dich aber ohnehin mit der ARGE in Verbindung setzen und ihnen den Bescheid der Unterhaltsvorschusskasse vorlegen. Diese meinen (Rechtsfehlerhaft), dass Du mit der Ausübung des Besuchsrecht durch den Vater nicht mehr alleinerziehend bist. Dies hätte dann Auswirkungen, da der Alleinerziehendenzuschlag im Rahmen von Leistungen nach dem SGB II auch wegfallen würde. Mit offenen Karten spielen und wehren.

Wohngeld kannst Du nicht beantragen. Hättest Du einen Anspruch auf Wohngeld, dann würdest Du keine Leistungen nach dem SGB II bekommen, da vorrangige Leistung. Zudem werden die Kosten der Unterkunft (KDU) bereits durch die ARGE übernommen.

#9
so danke für euere worte.

also vorab. ich hab das schreiben der arge weitergeleitet. die dame dort ist fast ausgeflippt, weil das seitens jugendamt einfach völliger schwachsinn wäre.

wohngeld für die kleine MUSS ich beantragen. nicht für mich, aber für meine tochter. das ist pflicht. beantrage ich das nicht, beantragt es die arge für mich.

ich blick zwar nicht durch aber egal. meinen arge-bescheid hab ich der caritas vorgelegt, der stimmt.

antrag auf übernahme der kindergarten gebühr beim jugendamt läuft.

bei der arge wird mir nichts gekürzt, da die arge ganz klar den lebensmittelpunkt der kleinen sieht und mich als alleinerziehend einstuft.

laut arge muss ich auch widerspruch einlegen...

da soll mal einer schlau werden :)

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