verliebt in jüngeren :(
21 Antworten1'097 AufrufeGestartet von sunshine89 ·
sunshine89Themenstart
....
lange hab ich jetzt drauf gewartet mal wieder gefühle für einen jungen zu verspüren,
und ich glaub jetzt ist es soweit...
ich fühl wieder kribbeln im bauch, und freu mich jeden tag ihn zu sehen...
doch das problem:
er is 2 jahre jünger als ich,
er 18, ich 20
ich weiß das hört sich total bescheuert an,und ich weiß auch nicht warum,
aber der junge hat einfach etwas was mich vom hocker haut :)
und nun hab ich wahnsinnige angst,denn ich war schonmal in einen jüngeren verliebt und der hat mir echt echt wehgetan....
ich kann sowieso keinem jungen meine gefühle sagen,ich hab viel zu viel angst vor enttäushungen,
aber ich kann auch nicht mein bauchgefühl ignorieren...
das macht mich kaputt....
glaube kaum dass er interesse an mir hat,kenn ihn nur vom sehen,bzw durch freundin....
was soll ich nur tun?
lange hab ich jetzt drauf gewartet mal wieder gefühle für einen jungen zu verspüren,
und ich glaub jetzt ist es soweit...
ich fühl wieder kribbeln im bauch, und freu mich jeden tag ihn zu sehen...
doch das problem:
er is 2 jahre jünger als ich,
er 18, ich 20
ich weiß das hört sich total bescheuert an,und ich weiß auch nicht warum,
aber der junge hat einfach etwas was mich vom hocker haut :)
und nun hab ich wahnsinnige angst,denn ich war schonmal in einen jüngeren verliebt und der hat mir echt echt wehgetan....
ich kann sowieso keinem jungen meine gefühle sagen,ich hab viel zu viel angst vor enttäushungen,
aber ich kann auch nicht mein bauchgefühl ignorieren...
das macht mich kaputt....
glaube kaum dass er interesse an mir hat,kenn ihn nur vom sehen,bzw durch freundin....
was soll ich nur tun?
Hi.
und nun hab ich wahnsinnige angst,denn ich war schonmal in einen jüngeren verliebt und der hat mir echt echt wehgetan....Ja und? Das kann dir mit einem Älteren genauso passieren, mit einem Gleichaltrigen auch. Ergo, faule Ausrede.
was soll ich nur tun?Entweder du machst es wie eine 60jährige Jungfrau und sagst gar nichts und wimmerst in deinem kleinen dunklen Kämmerchen weiter oder du reisst dich zusammen und gehst die Sache wie eine selbstbewusste, dynamische 20 jährige junge Frau an, die sich erstens ihren Ängsten stellt und zweitens auch reif mit einem Korb umgehen kann.
wieso sollte sich das bescheuert anhören?
und
ups, beim anchlesen erst deinen letzten satz entdeckt, quetsch doch einfach deine freundin mal über ihn aus;) nicht das ich damit etwas über frauen als "tratschtanten" darstellen will, aber es könnten ja doch einige hilfreiche infos rauskommen, und sie könnte dir evtl auch ncoh helfen, da sie euch ja beide kennt
und
doch das problem:er is 2 jahre jünger als ich,das ist kein problem, solange du es nicht zu einem machst, 2 jahre unterschied würden sich manche hier wahrscheinlich wünschen
er 18, ich 20
aber der junge hat einfach etwas was mich vom hocker haut :)also, dann ist ja alles klar, sind doch beste vorraussetzungen.
und nun hab ich wahnsinnige angst,denn ich war schonmal in einen jüngeren verliebt und der hat mir echt echt wehgetan....ich kann sowieso keinem jungen meine gefühle sagen,ich hab viel zu viel angst vor enttäushungen,angst vor einer enttäuschung wird wohl jeder haben, was sagt dir denn dein bauchgefühl bei ihm, reagiert er auch in irgendeiner weise auf deine anwesenheit?wäre die enttäuschung nciht viel größer, wenn du es nciht versuchst und dann eines tages feststellst, dass es ihm genauso ging?
aber ich kann auch nicht mein bauchgefühl ignorieren..
ups, beim anchlesen erst deinen letzten satz entdeckt, quetsch doch einfach deine freundin mal über ihn aus;) nicht das ich damit etwas über frauen als "tratschtanten" darstellen will, aber es könnten ja doch einige hilfreiche infos rauskommen, und sie könnte dir evtl auch ncoh helfen, da sie euch ja beide kennt
Äh, wo ist denn da ein großer Altersunterschied? 2 Jahre? Hallo? Groß wäre, wenn er 15 wäre...
Ich schließ mich meinen Vorrednern an: Nur wenn DU es zu einem Problem machst, wird es ein Problem werden. Ansonsten kann ich nur sagen: Genieß die Zeit mit ihm!!!!
Ich schließ mich meinen Vorrednern an: Nur wenn DU es zu einem Problem machst, wird es ein Problem werden. Ansonsten kann ich nur sagen: Genieß die Zeit mit ihm!!!!
Äh, wo ist denn da ein großer Altersunterschied? 2 Jahre? Hallo? Groß wäre, wenn er 15 wäre...Ich schließ mich meinen Vorrednern an: Nur wenn DU es zu einem Problem machst, wird es ein Problem werden. Ansonsten kann ich nur sagen: Genieß die Zeit mit ihm!!!!aber welcher 18jährige fühlt sich zu ner 20jährigen hingezogen?
und wie verhält man sich ihm gegenüber?
also manchmal seh ich dass er mich anguggt,aber wahrscheinlich nur weil ich ihn zuvor angesehn hab...
is vielleicht peinlich.aber ich bin in solchen dingen wahnsinnig unsicher und schüchter
klar ist der altersunterschied vielleicht nicht zu groß,aber dennoch ists kompliziert....
wie mach ich auf mich aufmerksam??
Nach jahrelangen Forschungen und Experimenten sowie Tests an Bakterien in Petrischalen, Tieren und auch an lebenden Menschen sind Experten zu folgendem Ergebnis gekommen, herunterkondensiert auf eine für 60jährige Jungfrauen verständliche, griffige Formel:
Hallo!
Meine Güte, du sollst doch keinen Satelliten mit Heliumluftballons ins All schicken...
Mach da keine Wissenschaft draus, sondern tu es einfach. Wenn du zu schüchtern bist, dann lass es sein, aber dann beschwer dich nicht und hör mit dem Schüchternheitsgequatsche auf.
Hallo!
Meine Güte, du sollst doch keinen Satelliten mit Heliumluftballons ins All schicken...
Mach da keine Wissenschaft draus, sondern tu es einfach. Wenn du zu schüchtern bist, dann lass es sein, aber dann beschwer dich nicht und hör mit dem Schüchternheitsgequatsche auf.
Als ich 20 war hatte ich auch einen 18j Freund. Keine Angst, man überlebt es :D
aber welcher 18jährige fühlt sich zu ner 20jährigen hingezogen?hahahaha...
sei dir versichert, es gibt einige deren interesse mehr zu älteren frauen tendiert, als zu jüngeren.
das mit dem klassischen : frauen sind 2 jahre vorraus ist in unserer zeit m.M.n. nicht mehr anwendbar, da frauen sich mittlerweile genauso kindisch verhalten können;)
aber wie schon gesagt, kann dir nur die direkte frage an ihn, oder das nachfragen bei deiner freundin aufklären...und längere wartezeiten sind nie zu empfehlen;)
Also bitte sag nicht das du dir echt wegen 2 jahren ins "Hemd" machst. Passt doch alles. Geh ran mehr wie ein nein kannst nicht bekommen.
Also bitte sag nicht das du dir echt wegen 2 jahren ins "Hemd" machst. Passt doch alles. Geh ran mehr wie ein nein kannst nicht bekommen.Einer Meinung.
2 Jahre?
Er 18, du 20?
Na was soll den der ganze Mist hier?
Ich war 15 und hatte eine 18 jährige Freundin. xD
danke das du das auch so siehst, wobei ich sagen muss mit 18 hätt ich nicht in den knast gewollt :-) da warst ja noch minderjährig
danke das du das auch so siehst, wobei ich sagen muss mit 18 hätt ich nicht in den knast gewollt :-) da warst ja noch minderjährigwoher kommt eigentlich dauernd das gerücht, das es verboten ist???unter 14 ist es sexueller missbrauch.. ALLES andere ist grundsätzlich erlaubt....
Zitat:
Erwachsene über 18 Jahren machen sich strafbar, die an Jugendlichen unter 18 Jahren sexuelle Handlungen gegen Entgelt vornehmen oder an sich von ihnen vornehmen lassen. Auch ein strafmündiger Jugendlicher (s. o.) macht sich strafbar, wenn er an Jugendlichen unter 18 Jahren sexuelle Handlungen unter Ausnutzung einer Zwangslage vornimmt oder an sich von ihm/ihr vornehmen lässt. Erwachsene über 21 Jahren machen sich strafbar, die mit Jugendlichen sexuellen Kontakt haben, die noch nicht 16 Jahre alt sind und dabei deren fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzten.
Einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Jugendlichen (Altersgruppe über 14 und unter 18 Jahren) sowie zwischen Erwachsenen und Jugendlichen (s. o.), bei denen keiner der oben genannten Umstände (Ausnutzung einer Zwangslage oder der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung, Gewährung eines Entgelts) vorliegt, sind nicht strafbar.
Zitat E.
das ist die definition nach SgB
von dem moralischen aspekt abgesehen, muss also erstmal nach dem leitsatz "in dubio pro reo" bewiesen werden, das die geistige unreife ausgenutzt wurde/ geld dafür geflossen ist.
wer nachlesen möchte, findet das in den § 170-190 (etwa) StgB
danke das du das auch so siehst, wobei ich sagen muss mit 18 hätt ich nicht in den knast gewollt :-) da warst ja noch minderjährigWer sagte jemals das die Beziehung auf Sex auslief? Ich hatte damals noch keinen Bock darauf obwohl sie wollte...
Ja...
Dumm und unerfahren. ^^
@escova: Das Zitat ist aus dem deutschen? In der Schweiz gilt nämlich ab 16 'aus dem Schutzalter' zu sein und sexuell selber zu bestimmen.
verdammt.. ok, hast mich eiskalt erwischt, ist das deutsche recht, mit ausländischen ist es bei mir ncoh cniht soweit her;)
aber welcher 18jährige fühlt sich zu ner 20jährigen hingezogen?Ich geb escova recht, wenn er schreibt, dass es viele Jüngere gibt, die ne Ältere wollen. Ich kenn das auch bei den bis 25jährigen.
Und es fragt sich doch auch, wie er sich gibt. Es heißt ja nicht, dass ein 18jähriger auch wie ein 18jähriger ist. Er kann ja auch bedeutend reifer wirken und auch sein. Das hat nix zu sagen. Ich wirke auch jünger, weil ich mich so gebe. Und genauso ist es umgedreht: Jemand kann älter aufgrund seines Verhaltens und seiner Erfahrungen älter wirken.
Keine Angst. Es kann doch nix passieren.
:D Jah, ich kenne mich auch nicht so richtig aus mit dem Deutschen Gesetz... Doch ich kenne das schweizerische dafür. :D
ok, fix eingelesen, aber du darfst art. 2 nich vergessen, also biste im zweifel imemr noch sauber raus;)
2. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.
2. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.
ok, fix eingelesen, aber du darfst art. 2 nich vergessen, also biste im zweifel imemr noch sauber raus;)2. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.Dies betrifft tatsächlich auch das schweizerische, nur gilt der Altersunterschied von 3 Jahren von denjenigen unter 16. (D.h. eine 15 jährige darf 'nen 18 jährigen vögeln).
Oder hab ich mich gerade urgetäuscht und gelten die 3 Jahre bis und mit 18?
richtig, du als 15jähriger durftest also auch deine 18jährige freundin .... ;)
wobei ich cniht sicher bin, wie es dann bei 2 leuten unter 16 aussieht....?^^
also 14-17 dürfte auch noch legal sein... 3 jahre unterschied zu dem minderjährigen
(ps, das ist ein auszug aus dem schweizer StgB;) damit dürfte sich die frage hier im forum wohl entgültig geklärt haben:)
1. Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt,
2. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.
3. Hat der Täter zur Zeit der Tat das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Umstände vor oder hat die verletzte Person mit ihm die Ehe geschlossen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.
4. Handelte der Täter in der irrigen Vorstellung, das Kind sei mindestens 16 Jahre alt, hätte er jedoch bei pflichtgemässer Vorsicht den Irrtum vermeiden können, so ist die Strafe Gefängnis.
wobei ich cniht sicher bin, wie es dann bei 2 leuten unter 16 aussieht....?^^
also 14-17 dürfte auch noch legal sein... 3 jahre unterschied zu dem minderjährigen
(ps, das ist ein auszug aus dem schweizer StgB;) damit dürfte sich die frage hier im forum wohl entgültig geklärt haben:)
1. Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt,
- es zu einer solchen Handlung verleitet oder
- es in eine sexuelle Handlung einbezieht,
- wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft.
2. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.
3. Hat der Täter zur Zeit der Tat das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Umstände vor oder hat die verletzte Person mit ihm die Ehe geschlossen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.
4. Handelte der Täter in der irrigen Vorstellung, das Kind sei mindestens 16 Jahre alt, hätte er jedoch bei pflichtgemässer Vorsicht den Irrtum vermeiden können, so ist die Strafe Gefängnis.
Jaa genau, hatte es doch recht im Kopf. ^^
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