Lehrer & Schüler
8 Antworten2'109 AufrufeGestartet von Freya ·
FreyaThemenstart
Ich habe eine Frage, die ich schon eine ganze Zeit beschäftigt, auf die ich bisher allerdings immer nur wage Antworten bekommen habe, die manchmal sehr weit auseinander drifteten. Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen.
Also, die situation ist wie folgt: Ich bin verliebt, und zwar in meine Lehrerin. Ich bin 18, sie ist 35, und wir haben uns sehr gut angefreundet, besuchen uns auch privat häufiger und verbringen die Ferien beieinander. Nun ist für mich die Frage: da ich ja gesetzlich gesehen nicht mehr minderjährig bin, wäre es theoretisch für uns möglich, eine Beziehung einzugehen?
Ich erinnere mich, einmal etwas wegen "Schutzbefohlenen" gehört zu haben. Trifft das auf uns zu??
Ich wäre für jede Hilfe mehr als dankbar!
Also, die situation ist wie folgt: Ich bin verliebt, und zwar in meine Lehrerin. Ich bin 18, sie ist 35, und wir haben uns sehr gut angefreundet, besuchen uns auch privat häufiger und verbringen die Ferien beieinander. Nun ist für mich die Frage: da ich ja gesetzlich gesehen nicht mehr minderjährig bin, wäre es theoretisch für uns möglich, eine Beziehung einzugehen?
Ich erinnere mich, einmal etwas wegen "Schutzbefohlenen" gehört zu haben. Trifft das auf uns zu??
Ich wäre für jede Hilfe mehr als dankbar!
mti deiner lehrerin kannst du keine beziehung eingehen solange sie deine lehrerin ist. wenn du nicht mehr in der schule bist wäre es ok.
aber überleg vielleicht mal ob deine lehrerin nicht nur nett zu dir ist und ob du freundlichkeit vielleicht mit verliebtheit verwechselt. oder hat sie dir ein liebesgeständnis gemacht?
aber überleg vielleicht mal ob deine lehrerin nicht nur nett zu dir ist und ob du freundlichkeit vielleicht mit verliebtheit verwechselt. oder hat sie dir ein liebesgeständnis gemacht?
Nein, ein Liebesgeständnis hat sie mir nicht gemacht und das würde sie auch nicht, solange ich noch ihre Schülerin bin, aber alle Leute um uns herum meinen, man könnte sehen, wie verliebt wir ineinander wären. Ich kann und will mich dazu nicht aussprechen, da ich weiß, dass ich nicht objektiv wäre.
dann haste in ihrem fach ja die 15 pkt sicher!
wie lange bist du denn noch ihre schülerin?
Zur gesetzlichen Lage:
Da du bereits volljährig bist, könt ihr theoretisch jederzeit eine Beziehung eingehen, da kann euch keiner mehr Vorschriften machen.
Nur: Es gibt für LehrerInnen, KindergärtnerInnen und alle anderen Betreuer von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, wie z.B. auch Ausbilder im Ausbildungsbetrieb, eine besondere Regelung, die ihnen eine Beziehung, wie auch immer geartet, zu sogenannten "Schutzbefohlenen" untersagt. Das heißt: Egal, wie alt du oder deine Lehrerin ist, sie darf sich auf keine Liebes, bzw. körperliche Beziehung zu dir einlassen, solange du ihre Schülerin bist, sonst riskiert sie ihren Job.
Da du bereits volljährig bist, könt ihr theoretisch jederzeit eine Beziehung eingehen, da kann euch keiner mehr Vorschriften machen.
Nur: Es gibt für LehrerInnen, KindergärtnerInnen und alle anderen Betreuer von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, wie z.B. auch Ausbilder im Ausbildungsbetrieb, eine besondere Regelung, die ihnen eine Beziehung, wie auch immer geartet, zu sogenannten "Schutzbefohlenen" untersagt. Das heißt: Egal, wie alt du oder deine Lehrerin ist, sie darf sich auf keine Liebes, bzw. körperliche Beziehung zu dir einlassen, solange du ihre Schülerin bist, sonst riskiert sie ihren Job.
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Original von Nomiwie lange bist du denn noch ihre schülerin?Bis zum 27. Mai 2005, da ist die offizielle Abientlassung ...
Naja das ist ja auch nicht mehr sooo lang. Danach könntet ihr eine ganz normale Beziehung führen.
Seite 1 von 1 · 9 Beiträge in diesem Thema